Unsere aktuellen AGB finden Sie hier zum Download:
Geschäftsbedingungen der Referentenagentur Speakers Excellence für Auftraggeber regelt die Referentenvermittlung zwischen der Agentur und den Aufraggeber
1 Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen der Referentenagentur Speakers Excellence und Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2 Leistungen der Referentenagentur
2.1 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen selbst. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Referenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der/die Referent/in vertreten durch die Referentenagentur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz- Referenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt.
2.3 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.
2.4 Mit der Buchung eines Referenten der Referentenagentur Speakers Excellence erklärt sich der Veranstalter/Auftraggeber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Referenten für die Medien und für Werbemaßnahmen des Referenten verwendet werden können.
2.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit der Referentenagentur bekannt geworden sind.
2.6 Der Auftraggeber trägt Sorge, die vom Referenten gewünschte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.
3 Sowohl die Referentenvermittlung als auch die einzelnen Referenten/innen versichern hiermit, dass
3.1 weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,
3.2 er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
3.3 weder er/ noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/ Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und
3.4 er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/ Kongresse) ablehnt.
3.5 die Erklärungen 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 genauso für andere Sekten jeglicher Art gelten.
4 Sicherung der Leistung
4.1 Bei Buchungen von Referenten über die Referentenagentur Speakers Excellence sind 30% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Honorars von 70% zzgl. Reisekosten, Spesen, 19% MwSt. ist spätestens 7 Tage nach dem Vortrag/Seminar fällig.
4.2 Bei Buchungen von Auftraggebern deren Firmensitz außerhalb Deutschlands, Österreich und Schweiz befindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig.
4.3 Bei kurzfristiger Buchung/Anmeldung wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.
4.4 Sollten 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung des Seminars/Vortrages. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 8 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. 2 Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt der vertraglich geregelten Anzahlung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 4 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Kann ein Termin vom Referenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige vom Referenten nicht verschuldete Umstände nicht eingehalten werden, ist der/die Referentin unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen, sofern nicht einvernehmlich ein anderer geeigneter Referent die Dienstleistung erbracht hat.
4.5 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber.
5 Vermittlungsgebühr
Die Vermittlung eines Referenten über Speakers Excellence ist für den Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars abgedeckt. Eine Gebühr in Form einer Provision ist lediglich vom vermittelten Referenten/in an die vermittelnde Agentur zu zahlen. Ausgenommen davon ist die unter 4.4 vereinbarte Stornoregelung.
6 Preisgarantie
Gemäß der Preisgarantie von Speakers Excellence garantiert der Referent/in der vermittelnden Agentur und deren Kunden die gleichen Honorarsätze wie bei einer Direktbuchung durch den Kunden.
7 Allgemeine Bedingungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Stuttgart der Sitz der Referentenvermittlung.
7.4 Der Veranstalter/Auftraggeber erklärt sich einverstanden, von der Referentenvermittlung via E-Mail, Fax, Mobilfunk oder per Telefon über aktuelle Anlässe und wichtige Veranstaltungen informiert zu werden.
7.5 Google Analytics
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